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Grundsteuer-Rechner in Freiburg im Breisgau

Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Freiburg im Breisgau aktuell 235 % (2026). Zusammen mit dem Grundsteuerwert Ihres Finanzamts und der Steuermesszahl ergibt sich daraus Ihre Jahresgrundsteuer.

Baden-Württemberg rechnet nach dem Bodenwertmodell — und zwar ausschließlich über den Boden: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl. Das Gebäude spielt keine Rolle, Wohnfläche und Baujahr sind irrelevant. Die Messzahl beträgt 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung ermäßigt auf 0,91 ‰. Deshalb liegt der Hebesatz in Freiburg im Breisgau mit 235 % deutlich niedriger als im Bundesmodell — die Zahlen sind nicht direkt vergleichbar.

Hebesatz Grundsteuer B
235 %
Modell
Bodenwertmodell
Stand
2026
Bundesland
Baden-Württemberg
Sofort-ErgebnisKostenlosReform 2025
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