Sachsen-Anhalt
Grundsteuer im Landkreis Salzlandkreis berechnen
In Sachsen-Anhalt gilt für die Grundsteuer das Bundesmodell. Das ist Landesrecht und damit für alle 17 Gemeinden des Landkreises Salzlandkreis identisch — die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich also nicht von Ort zu Ort.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde einzeln beschlossen und ist der einzige Wert in dieser Rechnung, der innerhalb des Kreises abweicht. Für die Gemeinden dieses Kreises haben wir noch keinen amtlich belegten Satz hinterlegt — Ihren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde.
- Modell
- Bundesmodell · 0,31 ‰
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Gemeinden
- 17
- Belegte Hebesätze
- noch keine
Die Grundsteuer ist über die Betriebskosten auf Mieter umlagefähig — bei vermieteten Objekten also durchlaufend.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Bundesmodell (GrStG, Stand 2025). Sieben Länder nutzen ein eigenes Modell mit abweichender Bemessungsgrundlage — dort die Werte aus Ihrem Bescheid eintragen. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
Weicht der festgestellte Wert deutlich vom Marktwert ab, lohnt der Einspruch. Wir ermitteln den realistischen Verkehrswert kostenlos.
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Wie wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet?
In drei Schritten: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag, und dieser × Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer. Den Grundsteuerwert stellt das Finanzamt fest, den Hebesatz beschließt die Gemeinde — er ist der Grund, warum identische Häuser in Nachbarorten unterschiedlich belastet werden.
Wie hoch ist die Steuermesszahl?
Im Bundesmodell 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,34 ‰ für Nichtwohngrundstücke. Sie wurde gegenüber der alten Regelung stark abgesenkt, weil die neuen Grundsteuerwerte deutlich höher ausfallen als die alten Einheitswerte.
Welche Bundesländer haben eigene Modelle?
Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Hamburg, das Saarland und Sachsen weichen vom Bundesmodell ab. Bayern rechnet rein nach Flächen, Baden-Württemberg nach dem Bodenwert. Dort ist die Bemessungsgrundlage eine andere — nutzen Sie die Werte aus Ihrem Bescheid und die Option „eigene Messzahl“.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid vorgehen?
Ja. Prüfen Sie zuerst den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts — er ist der Grundlagenbescheid; ein Fehler dort wirkt sich auf alle Folgejahre aus. Einspruchsfrist ist ein Monat. Liegt der festgestellte Wert deutlich über dem Verkehrswert, kann ein Gutachten helfen.