Bayern
Grundsteuer im Landkreis Regensburg berechnen
In Bayern gilt für die Grundsteuer das Flächenmodell. Das ist Landesrecht und damit für alle 38 Gemeinden des Landkreises Regensburg identisch — die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich also nicht von Ort zu Ort.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde einzeln beschlossen und ist der einzige Wert in dieser Rechnung, der innerhalb des Kreises abweicht. Für die Gemeinden dieses Kreises haben wir noch keinen amtlich belegten Satz hinterlegt — Ihren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde.
- Modell
- Flächenmodell
- Bundesland
- Bayern
- Gemeinden
- 38
- Belegte Hebesätze
- noch keine
Bei einer Eigentumswohnung Ihr Anteil am Grundstück, nicht die Gesamtfläche.
Hebesatz 824 % · Flächenmodell
Rechenweg: Boden 200 m² × 0,04 € + Wohnfläche 120 m² × 0,50 € × 0,7 = 50,00 € Messbetrag × 824 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz (reines Flächenmodell, Stand 2026): Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Boden und 0,50 €/m² Gebäude, Messzahl 70 % auf Wohnflächen. Bayern kennt keine Lageermäßigung. Die Ermäßigung bei übergroßen Grundstücken ist nicht abgebildet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
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