Baden-Württemberg
Grundsteuer im Stadtkreis Mannheim berechnen
In Baden-Württemberg gilt für die Grundsteuer das Bodenwertmodell. Das ist Landesrecht und damit für alle 1 Gemeinden der kreisfreien Stadt Mannheim identisch — die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich also nicht von Ort zu Ort.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde einzeln beschlossen. Für den Kreis liegt uns bislang ein belegter Wert vor: Mannheim mit 365 %. Für die übrigen Gemeinden nehmen Sie den Satz von Ihrem Grundsteuerbescheid.
- Modell
- Bodenwertmodell
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Gemeinden
- 1
- Belegte Hebesätze
- 1 von 1
Steht in Ihrem Bescheid; kostenlos abrufbar über die BORIS-BW-Auskunft.
Kein Gebäude-Feld? Richtig — in Baden-Württemberg zählt ausschließlich der Bodenwert. Wohnfläche, Baujahr und Zustand sind für die Grundsteuer irrelevant.
Hebesatz 160 % · Bodenwertmodell
Rechenweg: 400 m² × 1.000 €/m² = 400.000 € Grundsteuerwert × 0,91 ‰ = 364,00 € × 160 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Landesgrundsteuergesetz BW (modifiziertes Bodenwertmodell, Stand 2026): Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Messzahl 1,3 ‰ bzw. 0,91 ‰ bei Wohnnutzung. Weitere Ermäßigungen (sozialer Wohnungsbau, Denkmalschutz) sind nicht abgebildet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Marktwert. Wir ermitteln den realistischen Verkehrswert kostenlos und unverbindlich.
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