Niedersachsen
Grundsteuer im Landkreis Lüchow-Dannenberg berechnen
In Niedersachsen gilt für die Grundsteuer das Flächen-Lage-Modell. Das ist Landesrecht und damit für alle 27 Gemeinden des Landkreises Lüchow-Dannenberg identisch — die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich also nicht von Ort zu Ort.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde einzeln beschlossen und ist der einzige Wert in dieser Rechnung, der innerhalb des Kreises abweicht. Für die Gemeinden dieses Kreises haben wir noch keinen amtlich belegten Satz hinterlegt — Ihren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde.
- Modell
- Flächen-Lage-Modell
- Bundesland
- Niedersachsen
- Gemeinden
- 27
- Belegte Hebesätze
- noch keine
Lage-Faktor: beide Bodenwerte stehen in Ihrem Bescheid. Die Lage wird bewusst gedämpft gewichtet — ein doppelt so hoher Bodenrichtwert erhöht die Steuer nur um rund 23 %.
Hebesatz 900 % · Flächen-Lage-Modell
Rechenweg: Boden 400 m² × 0,04 € + Wohnfläche 130 m² × 0,50 € × 0,7 = 61,50 € × Lage-Faktor 1,0562 = 64,96 € Messbetrag × 900 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz (Flächen-Lage-Modell, Stand 2026): Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Boden und 0,50 €/m² Gebäude, Messzahl 70 % auf Wohnflächen, Lage-Faktor = (Bodenrichtwert ÷ Ø Gemeindewert) hoch 0,3. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
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