Baden-Württemberg
Grundsteuer im Landkreis Lörrach berechnen
In Baden-Württemberg gilt für die Grundsteuer das Bodenwertmodell. Das ist Landesrecht und damit für alle 29 Gemeinden des Landkreises Lörrach identisch — die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich also nicht von Ort zu Ort.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde einzeln beschlossen und ist der einzige Wert in dieser Rechnung, der innerhalb des Kreises abweicht. Für die Gemeinden dieses Kreises haben wir noch keinen amtlich belegten Satz hinterlegt — Ihren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde.
- Modell
- Bodenwertmodell
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Gemeinden
- 29
- Belegte Hebesätze
- noch keine
Steht in Ihrem Bescheid; kostenlos abrufbar über die BORIS-BW-Auskunft.
Kein Gebäude-Feld? Richtig — in Baden-Württemberg zählt ausschließlich der Bodenwert. Wohnfläche, Baujahr und Zustand sind für die Grundsteuer irrelevant.
Hebesatz 160 % · Bodenwertmodell
Rechenweg: 400 m² × 1.000 €/m² = 400.000 € Grundsteuerwert × 0,91 ‰ = 364,00 € × 160 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Landesgrundsteuergesetz BW (modifiziertes Bodenwertmodell, Stand 2026): Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Messzahl 1,3 ‰ bzw. 0,91 ‰ bei Wohnnutzung. Weitere Ermäßigungen (sozialer Wohnungsbau, Denkmalschutz) sind nicht abgebildet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Marktwert. Wir ermitteln den realistischen Verkehrswert kostenlos und unverbindlich.
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