Bayern
Grundsteuer im Landkreis Donau-Ries berechnen
In Bayern gilt für die Grundsteuer das Flächenmodell. Das ist Landesrecht und damit für alle 42 Gemeinden des Landkreises Donau-Ries identisch — die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich also nicht von Ort zu Ort.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde einzeln beschlossen. Für den Kreis liegt uns bislang ein belegter Wert vor: Münster mit 492 %. Für die übrigen Gemeinden nehmen Sie den Satz von Ihrem Grundsteuerbescheid.
- Modell
- Flächenmodell
- Bundesland
- Bayern
- Gemeinden
- 42
- Belegte Hebesätze
- 1 von 42
Bei einer Eigentumswohnung Ihr Anteil am Grundstück, nicht die Gesamtfläche.
Hebesatz 824 % · Flächenmodell
Rechenweg: Boden 200 m² × 0,04 € + Wohnfläche 120 m² × 0,50 € × 0,7 = 50,00 € Messbetrag × 824 %.
Richtwert ohne Gewähr. Berechnet nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz (reines Flächenmodell, Stand 2026): Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Boden und 0,50 €/m² Gebäude, Messzahl 70 % auf Wohnflächen. Bayern kennt keine Lageermäßigung. Die Ermäßigung bei übergroßen Grundstücken ist nicht abgebildet. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und der jeweilige Bescheid. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Notar.
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