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Grundsteuer-Rechner in Rosenthal

Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz.

In Rosenthal gilt für die Grundsteuer das Flächen-Faktor-Verfahren von Hessen. Einen amtlich belegten Hebesatz für Rosenthal haben wir noch nicht hinterlegt — Ihren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde. Tragen Sie ihn unten ein, der Rechner nutzt für alles Übrige die in Hessen geltenden Regeln.

Hessen rechnet nach dem Flächen-Faktor-Verfahren: Grundstücksfläche × 0,04 €/m² plus Wohnfläche × 0,50 €/m² (Messzahl 70 %, effektiv 0,35 €/m²), anschließend multipliziert mit einem Faktor aus dem Verhältnis Ihres Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt. Der Faktor wird nach § 7 HGrStG auf zwei Nachkommastellen abgerundet und dämpft die Lage bewusst — ein doppelt so hoher Bodenrichtwert erhöht die Steuer nur um rund 23 %.

Hebesatz Grundsteuer B
noch nicht hinterlegt
Modell
Flächen-Faktor-Verfahren
Bundesland
Hessen
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