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Grunderwerbsteuer-Rechner in Mülheim an der Ruhr
Steuer nach Bundesland — sofort berechnet.
In Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 6,5 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 26.000 €.
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Immobilienkauf in Mülheim an der Ruhr an und wird auf den notariell beurkundeten Kaufpreis erhoben. Sie ist Teil der Kaufnebenkosten und muss aus Eigenkapital finanziert werden — planen Sie sie bei Ihrer Finanzierung fest ein. Berechnen Sie unten Ihre individuelle Grunderwerbsteuer für Mülheim an der Ruhr.
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Grunderwerbsteuer
- 6,5 %
- Beispiel-PLZ
- 45473
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