Grundsteuer-Rechner in Gingen an der Fils
Grundsteuerwert × Messzahl × Hebesatz.
In Gingen an der Fils gilt für die Grundsteuer das Bodenwertmodell von Baden-Württemberg. Einen amtlich belegten Hebesatz für Gingen an der Fils haben wir noch nicht hinterlegt — Ihren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde. Tragen Sie ihn unten ein, der Rechner nutzt für alles Übrige die in Baden-Württemberg geltenden Regeln.
Baden-Württemberg rechnet nach dem Bodenwertmodell — und zwar ausschließlich über den Boden: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl. Das Gebäude spielt keine Rolle, Wohnfläche und Baujahr sind irrelevant. Die Messzahl beträgt 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung ermäßigt auf 0,91 ‰. Weil die Bemessungsgrundlage eine völlig andere ist, sind die Hebesätze in Baden-Württemberg nicht mit denen im Bundesmodell vergleichbar.
- Hebesatz Grundsteuer B
- noch nicht hinterlegt
- Modell
- Bodenwertmodell
- Bundesland
- Baden-Württemberg